TinTinDesign GmbH
Kaiserin-Elisabeth Strasse 5, 2340 Mödling
+43 (2236) 360752
office@TinTindesign.at
www.TinTinDesign.at
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der TinTinDesign GmbH (in der Folge TinTinDesign genannt) gelten folgende Geschäftsbedingungen (AGB):
Anwendbarkeit
Die AGB beziehen sich auf alle Lieferungen und Leistungen zwischen TinTinDesign und dem Auftraggeber, welche ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die wirksam vereinbart werden können, den angestrebten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen und den Inhalt der vertraglichen Beziehung weder vereiteln noch erschweren.
Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen TinTinDesign und einem Unternehmen, welches seinerseits Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragsbeziehung zugrunde legt, gelten die AGB von TinTinDesign als vereinbart
Sofern die Vertragsparteien in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, gelten die AGB der TinTinDesign auch auf mündlich oder konkludent geschlossene Vereinbarungen, insbesondere auf Zusatzaufträge.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten, (Annahme eines Kostenvoranschlags, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie das Entgelt enthalten sind). Die Schriftform ist auch bei Verwendung von Fax oder E-Mail gewahrt.
Aufträge des Auftraggebers gelten erst als angenommen, wenn diese schriftlich durch eine Auftragsbestätigung von TinTinDesign angenommen werden, sofern TinTinDesign nicht – etwa durch Tätigkeiten aufgrund einer mündlichen Absprache – zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.
Allfällige Änderungen in den Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis. Mündlich abgeschlossene oder durch tatsächliches Handeln schlüssig angenommene Vertragsänderungen bedürfen der nachträglichen Bestätigung, auf deren Ausstellung beide Vertragsteile Anspruch haben.
Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen, Abbildungen etc. bleiben ebenso wie das Urheberrecht im Eigentum von TinTinDesign. Diese sind auf Verlangen vom Auftraggeber zurückzuerstatten.
3. Leistungserbringung, Rechnungslegung und Kostenvoranschläge
Der vereinbarte Liefer- und Leistungstermin ist unverbindlich. Der Auftraggeber muss nach Überschreitung von drei Wochen des vereinbarten Liefertermins eine schriftliche Aufforderung an TinTinDesign übermitteln, in der eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen ist, nach dessen Ablauf der Auftraggeber die Annahme der Leistung ablehnen kann. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle von höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Lieferverzug von Vorlieferanten oder Subunternehmen, Naturgewalten und anderen, nicht in der Einflusssphäre von TinTinDesign stehenden oder zu vertretenden Behinderungen verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörung, längstens jedoch um drei Monate. Nach Verstreichen dieser Frist ist der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, solange diese nicht aufgrund vertraglicher Bestimmungen ausgeschlossen oder im Sinne einer korrekten Vertragserfüllung unzumutbar sind. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, außer es ist etwas anderes von TinTinDesign ausdrücklich schriftlich zugesagt worden. Ein vom Auftraggeber unterfertigter oder sonst bestätigter Kostenvoranschlag gilt als Anbot an TinTinDesign auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages; TinTinDesign ist nicht verpflichtet auf ein derartiges Angebot zu antworten.
Die im Kostenvoranschlag als „geschätzt“, „voraussichtlich“ o.ä. bezeichneten Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet; dies gilt jedenfalls für Transport und Montage auch ohne entsprechenden Hinweis. Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Kosten aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte. Der Auftraggeber ist bei Überschreiten der geschätzten Kosten von weniger als 10% nicht zu warnen bzw. auf den Mehrverbrauch hinzuweisen. Bei Überschreiten von 10% ist der Auftraggeber entsprechend zu verständigen, 4. Abweichungen und Änderungen Abweichungen in Struktur und Form (z.B. bei Leder, Marmor, Holz, Stein, textile Strukturen) sowie Konstruktionsänderungen gegenüber den Ausstellungsstücken, Katalogen, Bildern und Mustern bleiben vorbehalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt, Wandlung oder Preisminderung.
5. Transport und Gefahrenübergang
Sofern sich aus der vertraglichen Gestaltung nichts anderes ergibt, ist der Transport und die Montage nicht Teil der TinTinDesign Dienstleistung und wird separat an den Auftraggeber verrechnet, wobei Art und Umfang des Versands nach Zweckmäßigkeitserwägungen durch TinTinDesign bestimmt werden, es sei denn, es ist diesbezüglich etwas anderes vereinbart worden.
Falls die Ware vom Auftraggeber selbst abgeholt wird, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über.
Bei bereits vor Liefervereinbarung auf Wunsch von TinTinDesign zum Versand bereitgestellte Waren, bei denen die Abnahme aus Gründen die vom Auftraggeber zu vertreten sind verweigert wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs wie der Verschlechterung der Ware mit der Anzeige der Bereitstellung der Ware zum Versand auf den Auftraggeber über.
Dasselbe gilt für den Fall, dass die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt versandbereit gestellt wird, in diesem Fall ist TinTinDesign GMBH zudem berechtigt, zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten und Risiko des Auftraggebers in einem Drittunternehmen einzulagern oder Lagerkosten laut aktuellem Tarif zu verrechnen.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Vertragsgestaltung nichts anderes ergibt, ist der vollständige Rechnungsbetrag binnen 5 Tagen ab Zustellung der Rechnung ohne Abzug auf das jeweils angeführte Konto zur Einzahlung zu bringen. Unberechtigte Skontoabzüge sind TinTinDesign zurückzuerstatten.
Im Falle von dauernden Geschäftsbeziehungen kann die weitere Lieferung von Waren bei mehr als einer, vom Auftraggeber zu verantwortenden Zahlungsverzögerung davon abhängig gemacht werden, dass der Auftraggeber Vorauskassa leistet.
Für den Fall, dass der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, wird ein Zinssatz von 5 p.a. über dem Basiszinssatz gem. § 1333 Abs. 2 ABGB vereinbart. Im Falle der Verzögerung der Übernahme durch den Auftraggeber kann TinTinDesign GmbH die Waren als geliefert in Rechnung stellen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von TinTinDesign.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ausreichend auf seine Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und die Ware entsprechend schonend zu behandeln. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Ware ohne Einwilligung von TinTinDesign weiter zu veräußern oder dem Zugriff von TinTinDesign zu entziehen.
Wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, ist TinTinDesign berechtigt, die Ware wieder ohne Setzung von Fristen heraus zu verlangen, gegebenenfalls auch einzelne Teile der Gesamtlieferung.
8. Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich nach Übergabe bzw. Abnahme der Ware diese auf seine Beschaffenheit hin zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche sofort TinTinDesign anzuzeigen. Diese Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel zu enthalten.
Die Eigenschaft der Ware ist gemäß den Mustern, Katalogen, Prospekten und Gebrauchsanweisungen anzunehmen, die bereits dargestellten möglichen Abweichungen stellen jedoch keinen Gewährleistungsanspruch dar. Der Verweis auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese Eigenschaften schriftlich erklärt oder bestätigt wurden.
Hinsichtlich der Fristen gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gewährleistung.
Zusätzliche Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten oder außervertraglichen Haftungen bestehen nur insoweit, als der Schaden durch TinTinDesign oder einen seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung ist jedenfalls
der Höhe nach auf den dreifachen Bestellwert begrenzt, es sei denn, dass der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft die den Auftraggeber vor Eintritt des Schadens schützen sollte zurückzuführen ist. Darüber hinaus haftet TinTinDesign GmbH nicht für Schäden jeglicher Art infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung oder vom Auftraggeber zu vertretende längere Lagerdauer zurückzuführen sind. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Einschränkungen unberührt.
Die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt die Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten durch TinTinDesign oder dessen beauftragte Dritte, sowie zur Weitergabe seiner Daten an Dritte für die Auftragsbetreuung und Marketing für eigene Zwecke. TinTinDesign verpflichtet sich im Gegenzug die Daten nur innerhalb der Service- und Informationsleistung von TinTinDesign weiterzugeben und gegenüber nicht beteiligten Dritten den Datenschutz zu gewährleisten.
10. Gilt nur für Konsumenten: Rücktrittsrechte nach KSchG, Belehrung
Gem. § 3 KSchG hat der Verbraucher (Auftraggeber) dann, wenn er seine Vertragserklärung weder in dem von TinTinDesign für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume, noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben hat, die Möglichkeit von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Vertragsurkunde die zumindest den Namen und die Anschrift von TinTinDesign, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen.
Das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG steht dem Verbraucher u.a. nicht zu, wenn dieser die geschäftliche Verbindung mit TinTinDesign oder deren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages selbst angebahnt hat.
Der Rücktritt gem. § 3 KSchG bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die von TinTinDesign enthält oder deren Beauftragten, der an der Vertragsübermittlung mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt wenn die Erklärung innerhalb des genannten Zeitraums abgesendet wird, der PostIauf wird nicht berechnet.
11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und TinTinDesign und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden,
Erfüllungsort ist der Sitz der TinTinDesign GmbH.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen
TinTinDesign und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der TinTinDesign GmbH örtlich und sachlich zuständige Österreichische Gericht vereinbart. TinTinDesign ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Haftungsausschluss:
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